Inhaltsbereich
Briefwahl
Fragen und Antworten zur Briefwahl im Zuge der Stichwahl
Anlässlich der Bürgermeister-Stichwahl am 17. März haben mich viele Fragen und Nachrichten erreicht. Aus diesem Grund möchte ich über diesen Weg etwas Licht ins Dunkle bringen und ein paar Fragen beantworten.
Sie haben am 3. März im Wahllokal gewählt, sind nun aber an der Stichwahl am 17. März verhindert?
In diesem Fall können Sie mit Ihrer Wahlbenachrichtigung oder online die Briefwahl beantragen. Möchten Sie die Beantragung online vornehmen finden Sie auf der Startseite der Gemeinde-Website (https://www.marktflecken-villmar.de) die Rubrik „Bürgermeisterwahl 2024“. Über diese gelangen Sie zum online-Portal zur Briefwahlbeantragung oder Sie nutzen direkt folgenden Link: https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6533015
Bitte beachten Sie hierbei, dass die online-Beantragung der Briefwahl nur bis zum 13. März möglich ist. Ansonsten haben Sie auch jederzeit die Möglichkeit, direkt im Rathaus die Briefwahlunterlagen zu beantragen und abzuholen. Dies gilt bis zum 15. März um 13 Uhr. Bei plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Tag der Stichwahl um 15 Uhr.
Sie haben bereits die Briefwahl für den ersten Wahlgang und auch die Stichwahl zusammen beantragt?
Für den Fall, dass Sie bei der Beantragung der Briefwahl für die Bürgermeisterwahl sowohl das Kreuz für den ersten Wahlgang als auch für die mögliche Stichwahl gesetzt haben, erhalten Sie automatisch die Briefwahlunterlagen und müssen nichts weiter tun.
Sie haben die Briefwahl nur für den ersten Wahlgang beantragt?
Falls Sie bei der Beantragung der Briefwahl nur das erste Kreuz für den 3. März gesetzt haben, wird davon ausgegangen, dass Sie an der Stichwahl im Wahllokal wählen. Sie erhalten also keine Briefwahlunterlagen für den 17. März. Sie möchten aber dennoch Briefwahl machen an der Stichwahl, dann können Sie diese noch beantragen über die Wege, die ich bereits erklärt habe.
Wichtig: Eine erneute Wahlbenachrichtigung wird Ihnen nicht zugeschickt. Der Termin einer möglichen Stichwahl (17. März) wurde bereits bei der Wahlbenachrichtigung, die Sie Ende Januar erhalten haben, mitgeteilt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben, langt Ihr Personalausweis als Dokument, um wählen zu dürfen im Wahllokal.